In der Regel bewerben sich interessierte junge Menschen beim DWBO und werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch wird Motivation und Eignung sehr genau geprüft und vorgeklärt in welchen Einrichtung ein FSJ möglich wäre. In einem zweiten Schritt stellen sich die jungen Menschen in den Einrichtungen vor, arbeiten probeweise mit, so dass beide Seiten einen Eindruck erhalten auf dessen Grundlage sie sich für das FSJ entscheiden können. In den meisten Fällen passt die Vorauswahl sehr gut, ansonsten ist es aber auch möglich, dass sich die jungen Leute noch eine weitere Einrichtung ansehen bzw. dass noch eine andere FSJ-lerin bzw. ein anderer FSJ-ler sich in der Einrichtung vorstellt.
In Einzelfällen melden sich die jungen Menschen zuerst in einer Einrichtung und klären mit den Verantwortlichen, dass sie dort ein FSJ machen können. Sie müssen sich dann zwar nochmals offiziell beim DWBO bewerben und zu einem persönlichen Gespräch kommen. Wenn keine formalen oder sonstigen Gründe dagegen sprechen, steht dem Abschluss der Verträge nichts im Weg.
Das DWBO erstellt die Verträge, die zwischen den FSJ-lerinnen und FSJ-lern bzw. bei Minderjährigen ihren Erziehungsberechtigten, dem Rechtsträgern der Einrichtung und dem DWBO geschlossen werden. Das DWBO koordiniert die Beschaffung der Arbeitspapiere und übersendet sie an den Rechtsträger der Einsatzstellen, damit dieser die Freiwilligen bei der Sozialversicherung anmelden kann. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Zahlung des monatlichen Taschengeldes übernimmt der Rechtsträger der Einsatzstelle.
Das FSJ-Jahres beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres; individuelle Absprachen und der unterjährige Beginn sind jedoch möglich. Dabei sind die ersten 3 Monate Probezeit. Innerhalb der Probezeit besteht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen; danach 1 Monat zum Monatsende.
Die FSJ-lerinnen und FSJ-ler arbeiten entsprechend der Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung. Dies schließt auch Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagesdienste ein. Die Einhaltung der entsprechenden Arbeitsschutzbestimmungen werden durch die Einrichtung sicher gestellt. Sie haben Anspruch auf 26 Tage Urlaub für 12 Monate.