Einsatzstellen können in der Altenpflege, in Diakoniestationen, in der Behindertenhilfe, in der Jugendhilfe, in Krankenhäusern, Kirchengemeinden und Kindertagesstätten sein.
Das DWBO ist anerkannter Träger für das FSJ. Mitgliedseinrichtungen, die einen FSJ-Platz zur Verfügung stellen wollen, benötigen eine Anerkennung als Einsatzstelle vom DWBO.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DWBO beraten interessierte Einrichtungen über Rahmenbedingungen und Modalitäten.
Für die Anerkennung ist es erforderlich, dem DWBO folgende Unterlagen zu schicken:
- Darstellung des Trägers und der Einsatzstelle
- kurze Tätigkeitsbeschreibung für den vorgesehenen Einsatzplatz
- eine Kostenübernahmezusage für die monatlichen Gesamtkosten in Höhe von derzeit 590,-- €
In den Gesamtkosten ist das Taschengeld für die FSJ-lerinnen und FSJ-ler, die Sozialversicherung und anteilig Kosten für die Seminararbeit enthalten.
Die Einrichtungen übernehmen die Überweisung des Taschengeldes, die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Abführung der Sozialabgaben, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft sowie – sofern erforderlich – die Kosten für betriebsärztliche Untersuchungen und Impfungen.
Nach Übersendung der Unterlagen findet ein persönliches Gespräch in der Einrichtung statt, um die Einrichtung kennenzulernen, über Rahmenbedingungen, Bewerbungs- und Einstellungsmodalitäten, Kooperation etc. zu sprechen und bestehende Fragen zu klären.
Der Rechtsträger erhält ein Schreiben über die Anerkennung sowie einen Kooperationsvertrag, der die Grundlagen der Zusammenarbeit regelt.