Seit August 2002 sieht das Zivildienstgesetz eine neue Zivildienstausnahme vor: Es ist möglich ein Freiwilliges Soziales Jahr anstatt des Zivildienstes zu absolvieren.
Das Gesetz besagt:
Es ist die freie Entscheidung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers bzw. Zivildienstpflichtigen, ein 12-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anstatt des 9-monatiges Zivildienstes abzuleisten.
Für Zivildienstpflichtige, die ein FSJ anstelle des Zivildienstes abgeleistet haben, erlischt danach die Zivildienstpflicht. Voraussetzung hierfür ist, dass vor FSJ-Beginn eine entsprechende Vereinbarung mit dem FSJ-Träger und dem Bundesamt für den Zivildienst getroffen wurde.
Wehrpflichtige junge Männer können jetzt bereits ab 16 1/2 Jahren eine Musterung beantragen und dann eventuell noch vor dem 17. Geburtstag als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung besteht die Möglichkeit, das FSJ zu beginnen.